Datenschutz und neugierige Arbeitgeber
Manche Arbeitgeber begrüßen Arbeitnehmer, die viel von sich preisgeben. Diese Information kommt dann leider so manches Mal bei der Begründung einer Kündigung ins Spiel. Ist dies rechtens aus Sicht des Datenschutzes? Passen der Datenschutz und neugierige Arbeitgeber zusammen?