Räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO

Räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO

Wer überlegt, wer die Vorgaben der DSGVO beachten muss, denkt eventuell zumeist an die Antwort: „Der, der personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, muss die DSGVO einhalten.“ Diese Antwort ist nicht falsch, aber umfassender zu beantworten. Um ein weitreichendere Antwort zu erhalten, können Sie natürlich auch einen Blick in die DSGVO werfen oder aber diesen Beitrag lesen.

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Nachweispflicht eines Verantwortlichen

Nachweispflicht eines Verantwortlichen

Wenn wir über den Datenschutz schreiben, erwähnen wir unermüdlich die Wichtigkeit der zu erstellenden Datenschutzdokumente. Dabei handelt es sich um Dokumente wie die Datenschutzinformationen, die Richtlinien für Prozesse, die den Datenschutz beeinflussen können, die Leitlinie etc. Was hat es aber mit der Rechenschaftspflicht eines Verantwortlichen auf sich?

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Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO

Datenschutzinformation

Eines der wichtigsten Dokumente eines Verantwortlichen ist die Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO (auch bekannt als Datenschutzhinweis sowie unter dem populären Begriff „Datenschutzerklärung“, obwohl dieser aus juristischer Sicht inkorrekt ist). Worauf sollten Verantwortliche hierbei also achten?

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Richtlinien zum Datenschutz

Richtlinien zum Datenschutz

Jeder Verantwortliche, der personenbezogene Daten verarbeitet, muss Maßnahmen zur Sicherheit und zum Schutzes dieser Daten ergreifen. Das bedeutet, dass folglich u. a. entsprechende Richtlinien zum Datenschutz existieren müssen.

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Profiling

Profiling

Das Profiling ist ein zeiteffektiver Weg, um schnellstmöglich Auswertungen zutreffen, Tendenzen vorherzusagen oder auch Verhalten zu analysieren. Bei diesem Thema gibt es aber auch Fragen: Was ist Profiling? Was ist beim Profiling im Zusammenhang mit dem Datenschutz zu beachten? Gibt es da vielleicht sogar schwerwiegendere datenschutzrechtliche Bedenken?

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Verantwortlicher gemäß der DSGVO

Verantwortlicher gemäß der DSGVO

Jeder, der über Datenschutz spricht, verwendet diesen Begriff sicherlich mit hoher Häufigkeit. Folglich stellt sich so manchem dabei möglicherweise aber die Frage, was ein Verantwortlicher gemäß der DSGVO eigentlich ist. Mehr zur Definition des Begriffes eines Verantwortlichen gemäß der DSGVO erfahren Sie im Folgenden.

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Transfer Impact Assessment

Transfer Impact Assessment

Wer sich diese Standarddatenschutzklauseln genauer anschaut, findet unter Klausel 14 einen Satz, bei dem Datenimporteur dem Datenexporteur zusichert, dass jegliche Rechtsvorschriften, Gepflogenheiten etc. kein Hindernis für den Datenimporteur bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Standarddatenschutzklauseln darstellen. Diese Klausel sieht indirekt die Erstellung eines sich damit befassenden Dokumentes vor: das Transfer Impact Assessment.

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Berechtigungskonzept

Berechtigungskonzept

Beginnen wir mit einer kleinen Quiz-Frage: Was haben das Berechtigungskonzept und das Löschkonzept gemeinsam? Die Antwort: Keine der beiden werden explizit in der DSGVO erwähnt.

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Personenbezogene Daten besonderer Kategorien

Personenbezogene Daten besonderer Kategorien

Einer Einrichtung, die sich mit dem Datenschutz beschäftigt bzw. eine Datenschutzorganisation etabliert hat, sind Begriffe der DSGVO nicht unbekannt. Mit Sicherheit sind personenbezogene Daten besonderer Kategorien kein Fremdbegriff. Dennoch entstehen in Bezug zu diesen Daten Situationen, in denen sich ein Verantwortlicher eventuell darüber unsicher ist, wie er sich datenschutzkonform verhalten muss. Darauf gehen wir näher in diesem Beitrag ein.

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Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten sieht nicht nur vor, dass eine Rechtsgrundlage dafür existiert und technische, organisatorische Maßnahmen implementiert worden sind etc., sondern auch die Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verantwortlichen. In diesem Beitrag gehen wir näher auf diesen wichtigen Abschnitt der DSGVO ein: Art. 5.

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Datenschutz und Authentisierung, Authentifizierung und Autorisierung

Datenschutz und Authentisierung, Authentifizierung und Autorisierung

Der Datenschutz und Authentisierung, Authentifizierung und Autorisierung gehen nah beieinander. Oftmals werden die Begriffe der Authentisierung, Authentifizierung und Autorisierung versehentlich sogar verwechselt. In diesem Beitrag möchten wir näher auf die Begriffe selbst und damit die Unterschiede dieser untereinander, auch anhand von Beispielen, eingehen.

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Datenschutz: Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellung

Datenschutz: Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellung

Art. 25 DSGVO behandelt einen wichtigen Aspekt des Datenschutzes, den Verantwortliche teilweise übersehen. Im folgenden Artikel gehen wir näher auf Art. 25 DSGVO ein und erklären, wobei es sich bei Datenschutz durch Technikgestaltung (bzw. Privacy by Design) und Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Default) handelt.

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Gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Artikel 26 DSGVO

Gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Artikel 26 DSGVO

Wenn man die Bekanntheit spezieller Themen der DSGVO in einer Rangliste einordnen würde, wäre dieses Thema wahrscheinlich einen der letzten Sätze besetzen, weil unbegründeter Weise sehr selten darüber gesprochen und dieser Vertrag dazu gescheut wird: die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO. Der Auftragsverarbeitungsvertrag scheint einfach eine höhere Popularität zu besitzen. Weshalb dies wirklich der Fall ist, scheint unklar. Zu vernachlässigen ist der Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit allerdings auf keinen Fall.

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Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

Man kann wahrscheinlich behaupten, dass die Mehrheit der Einrichtungen und Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten. Das lässt sich meist einfach nicht vermeiden. Weshalb auch immer ein Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet, es muss darauf achten, dass eine Rechtmäßigkeit zur Verarbeitung dieser Daten vorliegt.

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Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO

Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 der DSGVO

Wann immer eine Einrichtung – der Verantwortliche – plant, Unternehmensdaten von einer anderen Firma verarbeiten zu lassen, sollte sich der Verantwortliche vor Abschluss des Dienstleistungsvertrages bzw. vor Beginn der Verarbeitung mehrere wichtige Fragen zur Eignung dieses Dienstleisters stellen. Eine essentielle Frage dabei ist, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 DSGVO abzuschließen ist und der potentielle Auftragsverarbeiter die Bereitschaft zum Abschluss eines solchen Vertrages zeigt.

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Datenschutz-Folgenabschätzung

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Sobald Sie anfangen, sich in Ihrem Unternehmen mit dem Datenschutz auseinanderzusetzen, sollte Sie überlegen, ob Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen müssen. Darauf und was dabei zu beachten ist, erklären wir in diesem Beitrag.

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Löschkonzept

Löschkonzept

Die DSGVO und die Medien erwähnen es entweder nicht explizit oder nicht oft, aber ein brisantes Thema und wichtiger Aspekt des Datenschutzmanagements ist es dennoch. Schon anhand des aktuell viel diskutierten – inzwischen unwirksamen – Bußgeldbescheides gegen Deutsche Wohnen SE wird ersichtlich, dass ein Löschkonzept von hoher Wichtigkeit ist.

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Meldung einer Datenpanne

Meldung einer Datenpanne

Eine mögliche Meldung einer Datenpanne an die Datenschutzaufsichtsbehörde und auch den betroffenen Personen ist immer ein Ereignis, was möglichst jeder Verantwortliche vermeiden möchte. Dabei sollte ein Verantwortlicher aber auch beachten, welchem Prozedere er bei der Meldung folgen muss, sofern denn eine zu melden ist.

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Auftragsverarbeitung

Auftragsverarbeitung

Beim Datenschutz gibt es Themen, welche immer wieder für Verwirrung sorgen. Eines davon ist die Auftragsverarbeitung. Zum einen rührt die Verwirrung eventuell daher, dass dieser Begriff nach dem BDSG a. F. als Auftragsdatenverarbeitung bekannt ist. Seit dem 25. Mai 2018 nennt es die DSGVO, die an diesem Tag in Kraft trat, aber Auftragsverarbeitung. Zum anderen kann die Ratlosigkeit auch daher kommen, dass es sich generell nicht auf einfache Weise erklären lässt, bei welchen Vorgängen es sich um Auftragsverarbeitung handelt.

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Art. 21 - 23 DSGVO

Rechte nach Artikel 21 – 23 DSGVO

Wie in einem der früheren Beiträge zum Thema der Rechte betroffener Personen erwähnt, besitzt ein Betroffener die Hoheit über seine Daten. Dies weitet sich auch auf das Widerspruchsrecht, auch gegen automatisierte Entscheidungen im Einzelfall aus. Allerdings gibt es wiederum auch Einschränkungen zu diesen Rechten: wenn Interessen, Freiheiten etc. die Rechte des einzelnen Betroffenen überwiegen.

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Datenschutzerklärungen auf Webseiten

Datenschutzerklärungen auf Webseiten

Die Datenschutzerklärung ist ein wichtiger Bestandteil beim Aufbau eines guten Datenschutzmanagementsystems. Hat ein Unternehmen diese nicht auf der Webseite oder nicht korrekt, drohen empfindliche Bußgelder, Schadenersatzansprüche Betroffener oder Abmahnverfahren des Wettbewerbs.

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Art. 15 - 20 DSGVO

Rechte nach Artikel 15 – 20 DSGVO

Rechte nach Artikel 15 – 20 DSGVO – betroffene Personen, deren Daten verarbeitet werden, haben bestimmte Rechte, wenn es um die Verarbeitung ihrer Daten geht. Darüber genauer informieren kann man sich in Art. 15 – 20 DSGVO.

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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Bei der Erarbeitung des Datenschutzes gibt es ein Dokument, was ein Unternehmen oft vor sich hinschiebt: das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Wir betrachten es näher und erklären, wann es zu erstellen ist und was es beinhalten sollte.

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Art. 12 - 14 DSGVO

Rechte nach Artikel 12 – 14 DSGVO

Kapitel 3 DSGVO beschäftigt sich ausschließlich mit den Rechten betroffener Personen bei der Verarbeitung ihrer Daten. In diesem Beitrag betrachten wir die Rechte nach Artikel 12 – 14 DSGVO etwas näher.

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Rechte betroffener Personen

Rechte betroffener Personen

Mit Einführung der DSGVO haben die Personen, deren Daten Unternehmen verarbeiten, mehr Rechte bezüglich ihrer Daten. In der DSGVO befasst sich ein ganzes Kapitel damit: die Rechte Betroffener. Nicht nur das, man erhält auch Einblick in die Pflichten, die verantwortliche Unternehmen treffen und die sie einzuhalten haben.

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Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO

Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO

So manch eine Person hat sich beim Gespräch über Datenschutz schon dabei ertappt, die Bedeutung eines Wortes im Sinne der DSGVO noch nicht so ganz zu kennen. Dies passiert oft mit dem Wort (Daten-)Verarbeitung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO). Hier erklären wir kurz den Begriff und helfen, ihn so zu verstehen, wie er in der DSGVO definiert wurde.

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Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten

Die EU-Datenschutzgrundverordnung – kurz EU-DSGVO – hat so einige neue Begriffe eingeführt bzw. altbekannte Begriffe teilweise neu definiert, die seit dem 25. Mai 2018 an Wichtigkeit gewonnen haben. Die Ausdrücke „personenbezogenes Datum“ bzw. in der Mehrzahl „personenbezogene Daten“ sind zwei davon.

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