
Datenschutz bei Immobilienunternehmen
Bezahlbarer Wohnraum ist schon seit Jahren schwer zu bekommen, besonders in Ballungszentren. Wie steht es also allgemein um den Datenschutz bei Immobilienunternehmen?
Bezahlbarer Wohnraum ist schon seit Jahren schwer zu bekommen, besonders in Ballungszentren. Wie steht es also allgemein um den Datenschutz bei Immobilienunternehmen?
Auch in diesem Jahr war Covid-19 DAS Gesprächsthema überhaupt. Der Datenschutz und das Jahr 2021 brachten aber auch andere interessante Themen hervor, die im Bereich des Datenschutzes und der DSGVO für Aufsehen sorgten.
Wie steht es um den Datenschutz und unbefugte Abfragen im Beschäftigungsverhältnis? Im Folgenden gehen wir näher auf diese Thematik ein.
An den Datenschutz und elementare Gefahren wie Stromausfälle, Überflutungen, Brände, Erdbeben etc. denken viele wahrscheinlich nicht in einem Satz. In diesem Beitrag erklären wir, warum ein Verantwortlicher solche Gefahren dennoch nicht außer Acht lassen sollte.
In der heutigen Zeit mit der Digitalisierung behauptet so mancher IT-Experte oder Datenschützer, dass es keine Frage mehr ist, ob eine Einrichtung eine Datenpanne erleidet. Die Frage ist wohl tatsächlich, wann dieses Ereignis eintritt. Als Folge darauf überlegt ein Verantwortlicher eventuell, wie er eine Datenpanne erkennen kann. In diesem Beitrag gehen wir näher auf diese Überlegung ein.
Die DSGVO trat 2018 in Kraft, aber noch immer kann man behaupten, der Datenschutz hat nicht in jeder Einrichtung Einzug gehalten. So veröffentlichte Capgemini im September 2019 einen Bericht, wonach nur etwas mehr als ein Viertel befragter Unternehmen in Europa, den USA und Indien meinen, datenschutzkonform aufgestellt zu sein.
Datenschutzvorfälle passieren aus verschiedenen Gründen. So können sie vorsätzlich eintreten, aber auch aus Versehen. Dabei zählt der Fehlversand personenbezogener Daten zu den wahrscheinlich häufigen Vorfällen.
Im Folgenden betrachten wir die Notwendigkeit einer Meldung von Cyber- und Social Engineering-Angriffen (Beispiele auf denen des Entwurfs für „Richtlinien anhand von Beispielen zur Meldung eines Datenschutzvorfalls“ des Europäischen Datenschutzausschusses basierend) näher.
Die Notwendigkeit einer Meldung eines Ransomware-Angriffs ist nicht immer vorhanden, aber generell eine Option. In unserem Beitrag „Meldung einer Datenpanne“ gehen wir darauf an, was zu beachten ist, wenn ein Datenschutzvorfall gemeldet werden muss. In diesem Beitrag erläutern wir, wann ein Datenschutzverstoß gemeldet werden muss anhand verschiedener Szenarien eines Ransomware-Angriffs.
Eine mögliche Meldung einer Datenpanne an die Datenschutzaufsichtsbehörde und auch den betroffenen Personen ist immer ein Ereignis, was möglichst jeder Verantwortliche vermeiden möchte. Dabei sollte ein Verantwortlicher aber auch beachten, welchem Prozedere er bei der Meldung folgen muss, sofern denn eine zu melden ist.
Datenschutzaufsichtsbehörden möchten annehmen, dass Unternehmen ein verlässliches Datenschutzmanagement eingeführt haben. Ist dies nicht der Fall, droht bei einem DSGVO-Verstoß ein Bußgeld.
Sowohl das private als auch das geschäftliche Leben wird zunehmend digitaler. Als Folge dessen gibt es immer mehr und unterschiedlichere Angriffsmöglichkeiten für Hacker. Wir erklären eine Auswahl dieser und zeigen Ihnen, wie Sie personenbezogene Daten erfolgreich gegen Cyber-Angriffe schützen können.
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