Artikel 15 DSGVO

Art. 15 ff. DSGVO: Betroffenenrechte

Unternehmen können sich schadensersatzpflichtig machen, wenn sie betroffenen Personen nicht deren zustehende Rechte aus der DSGVO gewährleisten. Die Betroffenenrechte im Beschäftigungsverhältnis bilden das Thema des nachfolgenden Beitrages.

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