Auskunftsanspruch für das minderjährige Kind

Kapitel III DSGVO geht auf die Rechte betroffener Personen ein. Eines dieser Rechte ist das auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO. In einem ergangenen Urteil beschäftigte sich das VG Berlin (Urteil vom 30.06.2026; Az.: VG 42 K 41/25) nun mit einem Fall, nach welchem ein Elternteil Gebrauch von dem Auskunftsanspruch für das minderjährige Kind verlangte.

Die Ausgangslage

In diesem Fall handelt es sich um ein getrenntlebendes Elternpaar mit gemeinsamen Sorgerecht für ein Kind. Der Vater wendete sich an die Kindertagesstätte, die das Kind besuchte, um die Herausgabe der Dokumentation zur Entwicklung des Kindes zu verlangen. Diese verweigerte die Bereitstellung der Dokumente, woraufhin der Vater des Kindes sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde wendete, die die Entscheidung der Kindertagesstätte, die Unterlagen nicht zur Verfügung zu stellen, bestätigte.

Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin

Hervorzuheben ist übrigens, dass der Vater des Kindes gegen die Datenschutzaufsichtsbehörde klagte. Demnach war er der Meinung gewesen, diese wäre ihrer Prüfpflicht nicht in dem erwarteten Maße nachgekommen. Dem stimmte das Gericht nicht zu. Das Gericht sah stattdessen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde ihre Prüfpflicht gem. Art. 57 Abs. 1 lit. f) DSGVO angemessen erfüllt hätte. – Wer weitere Details über die Aufgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden erfahren möchte, erfährt mehr in diesem Beitrag. –

Des Weiteren bestätigte das Gericht die Ansicht der Datenschutzaufsichtsbehörde.

Bei der Anfrage des Vaters handelte es sich um eine Auskunftsanfrage in Vertretung des minderjährigen Kindes als betroffene Person.

Die Datenschutzaufsichtsbehörde und auch das Gericht gehen bei der Anfrage von einer solchen aus, die keine des täglichen Lebens ist. Stattdessen handelt es sich bei der Angelegenheit, die die Anfrage zur Entwicklungsdokumentation des Kindes betrifft, um eine mit möglichen schwerwiegenden Bedeutung für die weitere Entwicklung des Kindes. Schließlich hat diese Dokumentation Relevanz für die schulische und frühkindliche Bildung und möglicherweise auch Auswirkungen darauf, wie die Eltern das Kind erziehen. Folglich wäre für die Herausgabe dieser Dokumentation auch die Zustimmung der Mutter notwendig gewesen, welche diese jedoch nicht gegeben hatte. Dabei bezog sich das Gericht für das Urteil auf § 1687 Abs. 1 S. 1 BGB. Folglich ging das Gericht nicht von einem Verstoß gegen die DSGVO aus, indem die Kindertagesstätte die Dokumentation nicht an den Vater herausgab.

Schlussfolgerung für Verantwortliche

Nun gibt es durchaus auch bei Verantwortlichen anderer Branchen mögliche Szenarien, aus welchen anhand dieses Urteils ableitbar ist, dass alle sorgeberechtigten Personen ihre Einwilligung für eine Verarbeitung eines personenbezogenen Datums einer minderjährigen Person erteilen müssen. Werden die Einwilligungen nicht erteilt, kann ein Verantwortlicher das gewünschte Datum nicht verarbeiten. Eine Auswahl möglicher Beispiele ist folgende:

1) Nutzung von Aufnahmen eines Kindes für Werbematerial einer Kinderarztpraxis.

2) Veröffentlichung von Informationen zu einer minderjährigen Gewinnerin eines Gewinnspiels, welches von einem Sportartikelanbieter ausgerichtet worden ist.

3) Weitergabe von Befunden zu einer bestimmten Krankheit einer minderjährigen Person durch ein Krankenhaus an einen Medikamentenhersteller.

Dies sind natürlich nur ein paar Beispiele. Folglich kann es sowohl weitere ähnliche als auch andere, verschiedene Szenarien geben, die die Notwendigkeit der Einwilligung beider Elternteile erforderlich machen.

Früheres Urteil

In einem Urteil des OLG Düsseldorf (Urteil vom 20.07.2021; Az.: 1 UF 74/21) wurde vormals geurteilt, dass die Einwilligung beider Elternteile vorliegen müsse, damit – in diesem Fall – die neue Partnerin des Vaters der Kinder Bilder der Kinder für Werbung für ihren Friseursalon nutzen dürfe.

Fazit

Möglicherweise stellen Sie soeben mögliche Parallelen von (geplanten) Verarbeitungstätigkeiten in Ihrem Unternehmen zu den in diesem Beitrag besprochenen fest. Falls Sie bei der datenschutzkonformen Umsetzung Unterstützung und Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns gern.

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