Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO

Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 der DSGVO

Wann immer eine Einrichtung – der Verantwortliche – plant, Unternehmensdaten von einer anderen Firma verarbeiten zu lassen, sollte sich der Verantwortliche vor Abschluss des Dienstleistungsvertrages bzw. vor Beginn der Verarbeitung mehrere wichtige Fragen zur Eignung dieses Dienstleisters stellen. Eine essentielle Frage dabei ist, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 DSGVO abzuschließen ist und der potentielle Auftragsverarbeiter die Bereitschaft zum Abschluss eines solchen Vertrages zeigt.

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