
Datenschutz bei der Lohnabrechnung
Wann immer ein Unternehmen Beschäftigte anstellt, muss es auch die regelmäßige Lohnabrechnung durchführen. Hierbei gibt es allerdings eine besondere Gegebenheit zu beachten: die Art der verarbeiteten Daten.
Wann immer ein Unternehmen Beschäftigte anstellt, muss es auch die regelmäßige Lohnabrechnung durchführen. Hierbei gibt es allerdings eine besondere Gegebenheit zu beachten: die Art der verarbeiteten Daten.