Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle

Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle

Jeder Verantwortliche ist gemäß Art. 32 DSGVO verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit personenbezogener Daten zu implementieren. Offensichtliche Maßnahmen dienen meist der Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle.

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