Digitalisierung: Förderungsmaßnahmen in KMU

Digitalisierung

Digitalisierung ist ohne die Beachtung des Datenschutzes sowie der IT-Sicherheit nicht möglich. Wird beispielsweise in die Bereitstellung von Homeoffice-Technik für die Mitarbeiter investiert, sind dabei spezielle Vorgaben zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit zu beachten (siehe auch unser Blog-Beitrag „Homeoffice-Herausforderungen schrittweise meistern“). Derartige Vorkehrungen sind gerade in der momentanen Situation vielerorts in Unternehmen oder anderen Einrichtungen erforderlich. Um solche finanziellen Lasten vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) meistern zu können, stellt jedes deutsche Bundesland mittlerweile ein System zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in KMU bereit. Auch bundes- oder gar EU-weite Förderangebote bzw. -programme sind vorhanden.

Die verschiedenen Systeme

Für die finanzielle Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in Unternehmen stehen Systeme wie Boni, Gutscheine, Kredite, Prämien oder Zuschüsse zur Verfügung. In Schleswig-Holstein wird beispielsweise zusätzlich ein Digitalisierungspreis ausgelobt. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach dem entsprechenden Sitz des Unternehmens im jeweiligen Bundesland. Im Folgenden werden ausschließlich die Fördermöglichkeiten in Brandenburg dargestellt.

Brandenburgische Förderungsmaßnahmen näher beleuchtet

Der Brandenburgische Innovationsgutschein (BIG)

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg vergibt über die landeseigene Investitionsbank (ILB) den sog. Brandenburgischen Innovationsgutschein. Dabei handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Unternehmen haben keinen Anspruch auf dessen Bewilligung, vielmehr liegt es im Ermessen der Bewilligungsbehörde. Ein Teil dieses Zuschusses fördert Digitalisierungsmaßnahmen, die die Vorbereitung und Umsetzung von entsprechenden Vorhaben in Unternehmen betreffen (BIG-Digital). Dabei liegt der mögliche Förderungsumfang zwischen 5.000 und 500.000 Euro. Die konkrete Summe richtet sich nach dem jeweiligen Modul des Gutscheines.

Um diesen Zuschuss zu erhalten, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Sitz des KMU oder eine seiner Betriebsstätten muss sich in Brandenburg befinden. Weiterhin sind nur Unternehmen antragsberechtigt, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Hiervon sind auch Handwerksbetriebe umfasst.

Gründung Innovativ

Eine weitere Möglichkeit, um im Land Brandenburg Zuschüsse für Digitalisierungsmaßnahmen zu erhalten, ist das Förderprogramm Gründung Innovativ. Hierdurch soll Existenzgründern, die besonders innovative Ideen verfolgen, der Start erleichtert werden. Dafür werden in den ersten drei Jahren nach Gründung des Unternehmens Förderungssätze i. H. v. maximal 50 % bis zu 100.000,- Euro der förderungsfähigen Gesamtausgaben gezahlt. Der Antrag auf die Förderung muss sich auf mindestens 25.000,- Euro belaufen. Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Die Förderung erhalten Unternehmen bzw. ihre Gründer für investive und nicht-investive Maßnahmen. Ebenso sind Personalkosten für neue Arbeitsplätze mit bis zu 50.000,- Euro pro Arbeitnehmer und Jahr umfasst. Dabei dürfen die Vorhaben noch nicht begonnen haben. Außerdem muss ein Gesamtfinanzierungskonzept vorliegen.

Der Kreis der Begünstigten ist hier ebenfalls auf KMU (einschließlich freier Berufe) mit Sitz/Betriebsstätte in Brandenburg bzw. auf deren Gründer beschränkt. Diese müssen zudem einer der folgenden Branchen entstammen:

  • Energietechnik,
  • Gesundheitswirtschaft,
  • IKT/Medien- und Kreativwirtschaft,
  • Verkehr/Mobilität/Logistik,
  • Optik,
  • Ernährungswirtschaft,
  • Kunststoffe/Chemie,
  • Metall,
  • Tourismus,
  • Holz oder
  • Papier.

Es sind auch folgende sog. Querschnittsthemen umfasst, welche die o. g. Branchen unterstützen:

  • Werkstoffe/Materialien,
  • Produktions- und Automatisierungstechnik,
  • Clean Technologies sowie
  • Sicherheit.

Bei der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in KMU können aufgrund der Schnittstelle zum Datenschutz sowie der IT-Sicherheit diesbezüglich Fragen entstehen. Die Beratung zu diesen Fragen kann zu den förderfähigen Kosten Ihres Projektes gehören. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – Gerne helfen wir Ihnen weiter.

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