Von 111 Beiträgen zum Datenschutz

Von 111 Beiträgen zum Datenschutz

Nun bekommen wir keine Auszeichnung für unseren Beitrag zum Datenschutz – zugegeben, er ist nun auch nicht so groß, dass wir die Welt damit verändern. Dennoch sind wir schon positiv gestimmt zum jetzigen Stand von 111 Beiträgen zum Datenschutz und freuen uns auf die Beiträge, die folgen.

Nutzen unserer Beiträge

Unsere Beiträge sollen Einrichtungen jeglicher Art – Arztpraxen, Behörden, Unternehmen, Vereine, Ladeninhaber usw. – einen ersten Überblick zum Datenschutz geben. Es ist sozusagen eine erste Idee, worauf eine Einrichtung – ein für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortlicher – achten muss, um DSGVO-konform zu agieren. So kann ein Verantwortlicher entscheiden, ob er die Umsetzung der DSGVO in seiner Einrichtung allein bewältigt oder uns zur Unterstützung hinzuzieht. Selbst wenn Sie als Verantwortlicher eventuell nicht dazu verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, kann dieser Beitrag bei der Entscheidung dennoch hilfreich sein. Er handelt davon, welche Vorteile es bringen kann, den Datenschutz mit (so wünschen wir es) unserer Unterstützung und Beratung in Ihrer Einrichtung zu implementieren. Sofern Sie es dann möchten, können wir Ihnen auch einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung stellen.

Inhalte unserer Beiträge

Unsere Beiträge behandeln eine Vielzahl von Themen zum Datenschutz. Meist beschäftigen wir uns dabei mit Themen, die für Verantwortliche höhere Relevanz haben könnten als andere. Folglich geht es u. a. um den Beschäftigtendatenschutz und auch um den Datenschutz bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer. Nicht zu vergessen sind Themen rund um mögliche Datenpannen. Dabei denken wir uns, dass die Grundlagen der DSGVO ebenfalls nicht fehlen dürfen. Über eine Auswahl von Neuigkeiten zum Datenschutz halten wir Sie ebenfalls auf dem Laufenden. Hinzukommen dann noch allgemeine Themen zum Datenschutz, die für Verantwortliche interessant sein könnten.

Für einen ganzheitlichen Datenschutz

Nun fragen wir uns auch so manches Mal, welche Themen für Verantwortliche relevant sein könnten. Dabei sind wir uns darüber bewusst, dass wir nicht alle Vorgänge in Einrichtungen kennen. Somit kann es vorkommen, dass so mancher Verantwortlicher, der Leser unserer Beiträge ist, dennoch offene Fragen haben wird. Auch dafür gibt es eine Lösung und die können wir sein. Dabei meinen wir die Zusammenarbeit mit uns. Einrichtungen haben somit die Möglichkeit, uns zur Beratung zum Datenschutz hinzuzuziehen oder einen Mitarbeiter von uns als externen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Um eine umfassende Unterstützung und Beratung zu haben, empfehlen wir immer, sowohl die Beratung als auch die Benennung eines Datenschutzbeauftragten. So haben Verantwortliche die Möglichkeit des ganzheitlichen Datenschutzes.

… Und zurück zum Tagesgeschäft

Bei Gesprächen mit manchen Einrichtungen erleben wir es noch immer, dass die Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO noch immer nicht oder unzureichend vorgenommen werden. Mit dieser Thematik haben wir uns auch schon in diesem Beitrag beschäftigt. Manchmal sind Einrichtungen auch in der Annahme, dass sie sich nicht mehr mit dem Datenschutz auseinandersetzen müssen, wenn sie einmal die entsprechenden Dokumente erstellt und Maßnahmen zum Datenschutz eingerichtet haben. Sie wollen dann das eigentliche Tagesgeschäft fortsetzen. Das ist auch die verständliche Schlussfolgerung. Dabei dürfen Verantwortliche allerdings nicht außer Acht lassen, dass es Urteile mit Datenschutzbezug, Meinungen der Datenschutzaufsichtsbehörden, sich auf den Datenschutz auswirkende Innovationen, Änderungen in Verordnungen, Gesetzen etc. gibt. Die Einrichtungen selbst entwickeln sich weiter und verändern sich und damit auch Verarbeitungsvorgänge, Dienstleister etc. All dies kann bewirken, dass die Dokumentation und die Maßnahmen zum Datenschutz zu aktualisieren sind. Dies bekommt ein Verantwortlicher beim Nachgehen des Tagesgeschäftes eventuell dann gar nicht mit.

Was wir uns wünschen

Folglich kann ein sogenanntes Datenschutz-Management-System schnell veraltet sein. Manche Verarbeitungsvorgänge, die vormalig DSGVO-konform waren, können aufgrund von Urteilen, Gesetzesänderungen o. Ä. eventuell sogar rechtswidrig sein. Ohne es zu wissen, befinden sich damit so manche Verantwortliche in der Gefahr, dass die jeweils zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ein Bußgeld gegen sie verhängt. Dann gibt es auch so manches Unternehmen, was sich eventuell um einen Datenschutzhinweis für die Webseite gekümmert hat. Die restlichen Pflichten im Zusammenhang mit der DSGVO bleiben dabei leider nicht selten außen vor. Was wir uns dabei wünschen? So wie Einrichtungen andere Gesetze und Verordnungen ernst nehmen, ist auch die DSGVO kein Wahlprodukt. Sie ist durch Verantwortliche, die personenbezogene Daten verarbeiten (und dies wird in den meisten Fällen so sein), umzusetzen. Bei Bedarf sind hierbei Anpassungen vorzunehmen. Auch hier können wir Ihnen helfen und Sie entsprechend beraten.

Fazit

Während Sie also der Mission nachgehen, weswegen es Ihre Einrichtung gibt, kümmern wir uns gern um den Datenschutz bei Ihnen. Kontaktieren Sie uns gern heute noch, um ein Erstgespräch zur Erstellung eines unverbindlichen Angebotes zu vereinbaren. Wir freuen uns auf Sie.

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