
Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Hierbei handelt es sich um ein Thema, mit dem sich eine Firma dringendst beschäftigten sollte: die Benennung eines Datenschutzbeauftragten.

Hierbei handelt es sich um ein Thema, mit dem sich eine Firma dringendst beschäftigten sollte: die Benennung eines Datenschutzbeauftragten.

Das jüngste Beispiel, welches ein Bußgeld nach sich zog, zeigte wieder einmal, wie wichtig es ist, dem Datenschutz Beachtung zu schenken. Ein Bußgeld wäre nicht verhängt worden, wenn selbige Firma nicht unnötige Informationen über Mitarbeiter gesammelt hätte. Von welchem Unternehmen wir reden? Von H&M Hennes & Mauritz Online Shop A.B. & Co. KG. In diesem Fall reden wir speziell vom Service Center in Nürnberg.

Ob im privaten Bereich oder im Unternehmenssektor: Täglich werden weltweit mehrere Milliarden von E-Mails versandt. Dabei wird eins oft vergessen: Der Datenschutz bei der Übermittlung von E-Mails und deren Verschlüsselung.

Mit Einführung der DSGVO haben die Personen, deren Daten Unternehmen verarbeiten, mehr Rechte bezüglich ihrer Daten. In der DSGVO befasst sich ein ganzes Kapitel damit: die Rechte Betroffener. Nicht nur das, man erhält auch Einblick in die Pflichten, die verantwortliche Unternehmen treffen und die sie einzuhalten haben.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. 05. 2018 anzuwenden. Trotzdem gibt es weiterhin eine Vielzahl an Unternehmen, die dieses Thema immer wieder in die Zukunft verschieben. So konnten sie bisher noch nicht den Einstieg in den Datenschutz meistern. Dieser Beitrag soll Sie daher voranbringen. Rechtliche Grundlagen Die DSGVO wurde

Viele Unternehmen sind in diesem Jahr von der Forderung, ihre Beschäftigten möglichst von Zuhause arbeiten zu lassen, überrumpelt worden sind. Aus der Not heraus wichen gegebenenfalls alle Parteien darauf aus, private Geräte für die Arbeit zu nutzen. Aufgrund dieser Zwangslage kam aber die Trennung zwischen beruflichen und privaten Daten leider etwas zur kurz. Wir betrachten eine Lösung näher: Container-Apps und ihr Nutzen.

Im Anschluss an das grundlegende Urteil des EuGH (siehe hierzu auch den Beitrag von RA David Seiler) zur Ungültigkeit des EU-US Privacy Shield steht die Frage im Raum, ob und ggf. wie nun die in der jeweiligen Einrichtung verwendeten US-amerikanischen und sonstigen Services aus anderen Nicht-EU-Staaten weiterhin verwendet werden können.

Unternehmen können sich schadensersatzpflichtig machen, wenn sie betroffenen Personen nicht deren zustehende Rechte aus der DSGVO gewährleisten. Die Betroffenenrechte im Beschäftigungsverhältnis bilden das Thema des nachfolgenden Beitrages.

Covid-19 nahm die Welt in Beschlag und die Regierung ergriff Sicherheitsmaßnahmen, um dagegen vorzugehen. Eine dieser Maßnahmen besteht darin, dass bei Besuch eines Gastgewerbes die Personendaten in einem Anwesenheitsnachweis erfasst werden müssen. Nun gibt es erste Bußgelder wegen Corona-Gästelisten.

Eine Facebook Fanpage ist für viele Unternehmen ein beliebtes Mittel, um etwa ihre Bekanntheit zu erhöhen. Jedoch birgt das Betreiben einer solchen markante datenschutzrechtliche Probleme in sich.

So manch eine Person hat sich beim Gespräch über Datenschutz schon dabei ertappt, die Bedeutung eines Wortes im Sinne der DSGVO noch nicht so ganz zu kennen. Dies passiert oft mit dem Wort (Daten-)Verarbeitung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO). Hier erklären wir kurz den Begriff und helfen, ihn so zu verstehen, wie er in der DSGVO definiert wurde.

Jens Spahn – Bundesgesundheitsminister Deutschlands – treibt die Einführung der elektronischen Patientenakte euphorisch voran. Am 1. Januar 2021 soll die elektronische Patientenakte allen Versicherten auf freiwilliger Basis angeboten werden. Wir erläutern, inwiefern die elektronische Patientenakte nach aktuellem Stand mit dem Datenschutz vereinbar ist.

Die Datenübermittlung an bestimmte, in den USA sitzende Unternehmen gilt nun nicht mehr als gesichert, wenn und soweit sie auf dem nun vom EuGH für ungültig erklärten Privacy Shield beruhte. Damit ergeben sich für Unternehmen gravierende Probleme.

Die elektronische Gesundheitskarte kommt bei jedem Arztbesuch zum Einsatz. Wie werfen einen kurzen Blick auf die Entstehungsgeschichte und erläutern diese Thematik mit Fokus auf den Datenschutz.

In jeder Arztpraxis werden besonders sensible Gesundheitsdaten von Patienten, sogenannte Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO, verarbeitet. Dies bedeutet, technische und organisatorische Maßnahmen in Arztpraxen, die nach Art. 32 DSGVO generell verpflichtend von jedem, der geschäftlich Daten verarbeitet, zu etablieren sind, sind von besonderer Bedeutung!

Die Arztpraxen der heutigen Zeit sind längst nicht mehr IT-frei, im Gegenteil. In Arztpraxen werden Computer zwingend zur Kassenabrechnung benötigt, aber auch für medizinische Recherchen, Patientendatenverwaltung und Terminplanung. Des Weiteren werden Online-Anmelde-Plattformen genutzt und Termine per SMS bestätigt usw. Wir erklären, was mit Blick auf Sicherheit, Datenschutz und moderne IT in Arztpraxen zu beachten ist.

Smart-Home-Lösungen zur automatisierten Steuerung von Lüftung, Heizung etc. werden nicht nur im privaten Umfeld (Home) immer populärer, sondern auch im Unternehmensumfeld (Smart Home for Business). Es wird sich zeigen, ob sie aber nur ein Trend (mit besonderem Augenmerk auf den Datenschutz) darstellen oder sich tatsächlich in Unternehmen etablieren können.

Die Überwachung von Mitarbeitern während ihrer Arbeitszeit kann für Arbeitgeber von Interesse sein. Nichtsdestotrotz ist Vorsicht geboten. Aus datenschutzrechtlicher Sicht einige Dinge zu beachten und vor allem die Dokumentation nicht zu vergessen.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung – kurz EU-DSGVO – hat so einige neue Begriffe eingeführt bzw. altbekannte Begriffe teilweise neu definiert, die seit dem 25. Mai 2018 an Wichtigkeit gewonnen haben. Die Ausdrücke „personenbezogenes Datum“ bzw. in der Mehrzahl „personenbezogene Daten“ sind zwei davon.

Am vergangenen Donnerstag verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) ein entscheidendes Urteil in Sachen Cookies. Im Mittelpunkt steht die Ausgestaltung von wirksamen Einwilligungserklärungen in telefonische Werbung sowie in die Speicherung von Cookies (Urteil vom 28.05.2020, Az.: I ZR 7/16, „Cookie-Einwilligung II“).

Der Ausbruch des Covid-19 (coronavirus disease 2019, auf Deutsch: Coronavirus-Krankheit 2019) hat viele Bereiche der Wirtschaft auf der ganzen Welt zum Stillstand gebracht. Auch Brandenburg war davon betroffen, obwohl die Anzahl der Ansteckungen hier nicht so hoch wie in anderen Bundesländern ist.

Datenschutz und Digitalisierung sind untrennbar. Das Land Brandenburg stellt verschiedene Zuschüsse bei Digitalisierungsmaßnahmen in KMU bereit.

Bei Webseitenbetreibern ist es immer ein Ziel, mithilfe von Cookies Daten über die Besucher zu sammeln. Wir zeigen zu vermeidende Beispiele, um Bußgelder beim Einsatz von Cookies zu umgehen.

Aktuell gibt es viele Debatten um den Datenschutz, die Sicherheit persönlicher Daten und die Freiwilligkeit der Preisgabe dieser bei Nutzung der Corona-App. Wir erläutern diese Thematik näher.

Auch in der datenschutzrechtlichen Diskussion wird das Thema Corona-Pandemie sehr intensiv behandelt. Um die neuen Herausforderungen wie den Sicherheitsabstand (von 1,5 Metern) zu meistern, gibt es Ansätze wie das Homeoffice. Wir wollen Ihnen schrittweise diese Möglichkeit und den dazugehörigen Herausforderungen von Homeoffice während dieser Zeit unter dem Aspekt Datenschutz näher bringen.

Der Schutz personenbezogener Daten durch die DSGVO gilt nur innerhalb der EU. Wie sicher ist die Datenweitergabe an die USA?

Der Datenschutz ist ein höchst interessantes und umfangreiches Thema. Während alle darüber reden, ertappt man sich manchmal dabei, einen Begriff nicht recht erklären zu können. Hierbei helfen wir und präsentieren Ihnen regelmäßig eine Thematik oder einen Begriff des Datenschutzes in einem kurzen Artikel. Den Anfang macht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).