Technische und organisatorische Maßnahmen in Arztpraxen

Technische und organisatorische Maßnahmen in Arztpraxen

In jeder Arztpraxis werden besonders sensible Gesundheitsdaten von Patienten, sogenannte Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO, verarbeitet. Dies bedeutet, technische und organisatorische Maßnahmen in Arztpraxen, die nach Art. 32 DSGVO generell verpflichtend von jedem, der geschäftlich Daten verarbeitet, zu etablieren sind, sind von besonderer Bedeutung!

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Datenschutz und moderne IT in Arztpraxen

Datenschutz und moderne IT in Arztpraxen

Die Arztpraxen der heutigen Zeit sind längst nicht mehr IT-frei, im Gegenteil. In Arztpraxen werden Computer zwingend zur Kassenabrechnung benötigt, aber auch für medizinische Recherchen, Patientendatenverwaltung und Terminplanung. Des Weiteren werden Online-Anmelde-Plattformen genutzt und Termine per SMS bestätigt usw. Wir erklären, was mit Blick auf Sicherheit, Datenschutz und moderne IT in Arztpraxen zu beachten ist.

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Datenschutz und Smart-Home-Lösungen in Unternehmen

Smart-Home-Lösungen zur automatisierten Steuerung von Lüftung, Heizung etc. werden nicht nur im privaten Umfeld (Home) immer populärer, sondern auch im Unternehmensumfeld (Smart Home for Business). Es wird sich zeigen, ob sie aber nur ein Trend (mit besonderem Augenmerk auf den Datenschutz) darstellen oder sich tatsächlich in Unternehmen etablieren können.

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Mitarbeiterüberwachung

Ist Mitarbeiterüberwachung erlaubt?

Die Überwachung von Mitarbeitern während ihrer Arbeitszeit kann für Arbeitgeber von Interesse sein. Nichtsdestotrotz ist Vorsicht geboten. Aus datenschutzrechtlicher Sicht einige Dinge zu beachten und vor allem die Dokumentation nicht zu vergessen.

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